Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte
des Handwerksbetriebes Martin Schumann – nachstehend
„Auftragnehmer“ genannt - nach diesem Vertrag mit seinem
Vertragspartner – nachstehend "Auftraggeber" genannt.
Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich
vereinbart wurden.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform und werden nur wirksam, wenn der Auftraggeber
diesen ausdrücklich zustimmt. Sie gelten als
genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch
erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 1
Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an den
Auftragnehmer absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zwecks
Überprüfung der technischen Funktion und
Ausführungsmöglichkeit alle relevanten Unterlagen. Nach deren
Überprüfung wird der Handwerksbetrieb nach Absprache mit dem
Auftraggeber die Leistungen anbieten und ausführen.
2.2 Die genau betreffenden und auszuführenden Arbeiten werden in
einer gesonderten Vereinbarung, wie dem Angebot und der Auftragsbestätigung festgelegt.
2.3 Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine
Auftragsbestätigung, die den Inhalt der Leistungen bestätigt. Die
Auftragsbestätigung muss bei Auftragserteilung schriftlich
bestätigt werden.
2.4 Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor,
so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der
Beauftragung maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und
Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des
Auftraggebers.
2.5 Nachtragsangebote finden nur dann Gültigkeit, wenn diese
frühzeitig und unterschrieben vor der Leistungserbringung beim
Auftragnehmer eingereicht werden. Hier ist zu berücksichtigen,
dass bei Sonderwünschen oftmals längere Lieferzeiten der
Materialien erforderlich sind. Bei Abruf von Leistungen ohne
Bestätigung des Nachtragsangebots, werden die Leistungen
gemäß dem Hauptauftrag ausgeführt. Zusätzliche Kosten für
spätere Änderungen gehen zu Lasten des Bestellers /Auftraggebers.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags / Auftragsangebots / Auftragsbestätigung, entweder auf dem
Postweg, per Fax, elektronischer Post oder E-Mail.
3.2 Gegenstand des Vertrages: Beschreibung des Vertragsinhalts
aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung.
4. Vergütung
4.1 Der Auftragnehmer führt seine Leistungen gemäß Angebot / Auftragsbestätigung
zu einem Festpreis aus.
Einheitspreisvertrag gemäß separat ausgearbeitetem Angebot.
Im Zweifel muss der Auftragnehmer den Auftraggeber auf den
aktuellen Preis aufmerksam machen.
4.2 Dem Rechnungspreis liegt der Umfang des
Angebots/Auftragsbestätigung zugrunde. Diese findet
ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des
Werkvertrages §§ 631 ff. BGB oder der VOB in allen Teilen, je
nach Vertragsgrundlage.
4.3 Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der
Durchführung der Leistung verbundenen Kosten und Auslagen
ein. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die
Berechnung der Leistung nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand
durchzuführen.
4.4 Bei der Berechnung der Leistung nach Aufwand sind die Preise
für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie
die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und
Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.
4.5 Wird die Leistung der Sachen und/oder Geräte aufgrund eines
verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine
Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich
die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.
4.6 Sämtliche Zahlungen sind 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne
jeden Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer
ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der
Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt
unberührt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, besteht
seitens des Auftragsnehmer das Zurückbehaltungsrecht nach
§ 273 BGB zu, die Fortführung der geschuldeten Leistung bis
zum Zahlungsausgleich zu verweigern. Dieses Recht entsteht
ohne weitere oder zusätzliche Ankündigung.
4.7 Abschlagszahlungen sind gemäß § 632a BGB in Höhe der
erbrachten Leistungen zu jedem Zeitpunkt zulässig.
4.8 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden
zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.9 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich
zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von
derzeit 19 %.
4.10 Verlangt der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Sicherheit
nach § 650f BGB Bauhandwerkersicherung ist diese binnen 8
Arbeitstagen nach Anforderung in Höhe der vereinbarten
Auftragssumme, dazugehörend auch alle Nebenforderungen,
abzüglich bereits geleisteter Zahlungen zu erbringen.
4.11 Bestehen nach Stellung von Abschlagszahlung und
Schlussrechnung diverse Restarbeiten oder Mängel, darf
maximal der doppelte Betragswert (Druckzuschlag) der noch zu
erbringenden Leistung, bis zur Beseitigung einbehalten werden.
Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der gesamten
Rechnungssumme besteht nur, wenn die Voraussetzungen des §
641 Abs. 3 BGB erfüllt sind.
4.12 Die gelieferte Ware / Material bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des
Auftragnehmers (Verkäufer). Der Auftraggeber (Käufer)
verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Ware / Materialien pfleglich zu behandeln
und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zu schützen. Wird die
gelieferte Ware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, solange das
Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die
Eigentumsrechte des Auftragnehmers (Verkäufer) hinzuweisen
und den Auftragnehmer (Verkäufer) unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Auftraggeber haftet für
die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Auftragnehmer,
sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem
Auftragnehmer zu erstatten.
5. Preisgleitklausel
5.1 Angesichts der pandemiebedingten-u. weltpolitischen Situation
unterliegt der deutsche Markt seit geraumer Zeit einer sehr
dynamischen Preisentwicklung für Stahl-/Metallprodukte,
Elektronikbauteile, Dämmstoffe und vielem anderem mehr. Wir
erhalten von unseren Lieferanten größtenteils derzeit nur noch
Tages- bzw. Wochenpreise, was uns für die Erstellung eines
Angebots sehr große Schwierigkeiten bereitet. Um trotz der
geschilderten Situation ein faires Angebot unterbreiten zu
können, bitten wir um Verständnis, dass wir angesichts der sich
daraus ergebenden Dynamik – unser Angebot nur unverbindlich/
freibleibend abgeben können. An die in unserem Angebot
genannten Preise halten wir uns 20 Tage nach
Datum der Angebotserstellung gebunden, danach sind ggf.
Preisanpassungen nötig. Für den Fall, dass nach
Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-
Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien zum
Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 10 Prozent steigen oder
fallen, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der
jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu
verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene
Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen
vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen
Lieferpreise herbeizuführen.
6. Abnahme
6.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes
verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die
Fertigstellung informiert.
Die Abnahme findet nach folgender Vereinbarung statt:
Die Abnahme erfolgt nach Aufforderung innerhalb 8 Tagen, nach
Ingebrauchnahme oder nach Stellung der Schluss-Rechnung,
Die Abnahme erfolgt nach Aufforderung innerhalb 8 Tagen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und keine
wesentliche Mängelrüge, gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640
BGB).
6.2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er
den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten
Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den
Auftragnehmer unverzüglich übernimmt. Im Fall des Verzuges
des Auftraggebers mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an
Geräten und Sachen.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die
Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von
Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in
demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt
der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich
der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Bestand und die
Verfügbarkeit einzelner Förderprogramme im Rahmen des
Förderservices. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in die
Antragsformulare übernommenen Daten auf Schreib-, Rechen-
und sonstige Übertragungsfehler zu überprüfen. Es erfolgt keine
Prüfung, ob der Auftraggeber die persönlichen Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme von Fördermitteln erfüllt. Der
Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare
Schäden und/ oder Folgeschäden. Dies gilt nicht, sofern eine
Haftung des Auftragnehmers als Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit begründet ist oder vertragswesentliche
Verpflichtungen oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind.
9. Datenerhebung gemäß Art 13 DSGVO
9.1 Der Auftragnehmer erhebt persönliche Daten zum Zweck der
Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und
vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die
Datenerhebung und -verarbeitung ist sowohl für die
Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen als auch für die
Erfüllung des Vertrags erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1 b)
DSGVO. Die Daten bleiben gespeichert mindestens bis zum
Ablauf gesetzlicher und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflicht.
Soweit es für die Abwicklung des Vertrags erforderlich ist,
werden personenbezogene Daten an mit der Vertragserfüllung
beteiligte Dritte weitergegeben. Hierzu gehören z.B.
Nachunternehmer, Statiker, Baustofflieferanten, Steuerberater,
Förderservice, etc. Der Auftraggeber hat das Recht, die hiermit
erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen sowie
der Verwendung seiner Daten zum Zweck der Direktwerbung
jederzeit zu widersprechen. Zudem besteht die Berechtigung,
Auskunft der gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei
Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger
Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Zusätzlich
steht dem Auftraggeber ein Beschwerderecht bei der
Aufsichtsbehörde zu.
10. Sonstiges / Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein
Oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen
unberührt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Frist beträgt 14 Tage ab
Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsbelehrung wird separat
zur Verfügung gestellt.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von
Gründen diesen Vertrag zu widderrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Martin Schumann Stuckateurmeisterbetrieb Maler u. Lackierer Ossostraße 18 76879 Essingen Telefon: 06347 982855 E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu kündigen.
12. Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Leistungen
an Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Bei sonstigen Leistungen gilt eine Frist von 2 Jahren (§ 634a
Abs. 1 Nr. 1 BGB).
13. Ausführungsverzögerungen
Vereinbarte Ausführungsfristen verschieben sich angemessen,
wenn unvorhersehbare Ereignisse wie Materialengpässe, höhere
Gewalt oder Schlechtwettertage eintreten.
14. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Klausel
bedürfen der Schriftform.